Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.11.22 10:22
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von hellbringer

>>Für die gilt natürlich dasselbe wie für die Klimakleber. hellbringer sprach grundsätzlich von Falschparkern, also auch wenn nix passiert und halt einfach nur jemand blöd geparkt hat.
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>Naja, bei den meisten Klimaaktionen ist auch nix passiert. Warum sollte das eine als Terrorismus gelten und das andere nicht? Warum muss bei Autofahrern erst was passieren, damit es höhere Strafen gibt, und die anderen will man bestrafen, weil es KÖNNTE ja mal was passieren? Müsste man dann nicht auch jeden Falschparker mit voller Härte bestrafen, weil es hätte ja jemand dadurch zu Schaden kommen können? Was ist mit den Autofahrern, die auf Radwegen parken und damit Radfahrer terrorisieren? Sowas macht man ja nicht unabsichtlich, sondern ganz bewusst. So blind kann man gar nicht sein.


Auch bei Autofahrern muss nicht immer was passieren. Es kann natürlich schon Nötigung, illegales Straßenrennen usw. sein, wenn nix passiert. Auch sich einfach in die zweite Reihe zu stellen oder auf den Gehweg, so dass Radfahrer oder Rollifahrer auf die Fahrbahn ausweichen müssen kann einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen ("Hindernis bereiten"), es muss dann nicht zu einem Unfall kommen, ein "Beinahe-Unfall" reicht. Und ein Klimakleber, der sich in einer Seitenstraße festklebt, soll da kleben bleiben bis er Durst kriegt oder aufs Klo muss. Wenn er sich auf einer zentralen Verkehrsader festklebt, ist ja klar, dass hiervon auch Rettungskräfte betroffen sein werden.


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