Thema:
Re:Whataboutism³ flat
Autor: MattR
Datum:03.11.22 18:08
Antwort auf:Re:Whataboutism³ von Beauregard

>>Gemäß dem Demonstrationrecht müssen Versammlungen und Demonstrationen aber bei der Polizei angemeldet werden. Das hat natürlich auch den Grund das eben Ordnungs- und Rettungskräfte prophylaktisch vor Ort sein können um eventuelle Gefährdungen zu vermeiden und im Notfall schnell Hilfe leisten zu können.
>
>Kenne mich da jetzt nicht im Detail aus, aber geht es da nicht primär um den Sicherheitsaspekt der eigentlichen Veranstaltung? Logistisch gesehen kann ich mir noch vorstellen, dass die eh schon anwesenden Rettungskräfte schnell helfen können. Aber der Transport ins Krankenhaus verzögert sich doch trotzdem je nach Menschenmenge.


Man weiß aber wo angemeldete Veranstaltungen stattfinden und der Sinn von Demonstrationen besteht eigentlich nicht darin den Verkehr lahm zu legen, das ist manchmal ein unerwünschte Nebeneffekt.

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