Thema:
Re:Abgesehen von der Technik: flat
Autor: 17383
Datum:03.11.22 12:33
Antwort auf:Re:Abgesehen von der Technik: von Phil Gates

>Siehe Absatz 4, der Versuch ist strafbar. Wenn eine Lehrkraft so eine Uhr entdeckt und dieser Abhörmodus aktiviert ist, dann ist das m.E. schon ein unmittelbares Ansetzen, weil der Erfolg ja jederzeit verwirklicht werden kann. Aber was die Schule halt auf jeden Fall per Hausordnung machen kann, ist die Dinger einfach zu verbieten. Das geht per Hausrecht.

Also Verbot durch zB Hausrecht kann ich komplett nachvollziehen, als Lehrer hätte ich da Null Bock drauf! Ich hab mich nur an dem Kind mit Smartwatch -> Anzeige aufgehangen. Aber wie so oft, geht es um die Details ;-)


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