Thema:
Re:Preise bei Bestellung zukünftig max. 4 Monate gültig flat
Autor: Phil Gates
Datum:02.11.22 14:16
Antwort auf:Re:Preise bei Bestellung zukünftig max. 4 Monate gültig von Rocco

>>Schöner neuer Trend. Du bestellst ein neues Auto und weißt im Worst Case nicht was du am Ende dafür zahlen musst. Dass das überhaupt legal ist...
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>Das wird wohl kaum ein Trend, den alle Automobilhersteller mitgehen werden. BMW/Mercedes haben offensichtlich ein Riesenproblem, die Preise der Zulieferer/Komponenten bei Krisen unter Kontrolle zu halten. Andere Hersteller haben das Problem vermutlich nicht in dieser Tragweite.
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Soweit ich mich erinnere, war es schon immer so, dass der Händler in dem Fall nur auf die Lieferzeit hinweisen muss. Wenn die mehr als 4 (oder 6?) Monate ist, konnte der Hersteller/Händler den Preis anpassen. Das war bei VW nie so ein Thema, weil die keine so dramatischen Lieferzeiten hatten, bei Daimler aber schon. Der 123er und der 201er hatten schon vor Jahrzehnten Lieferzeiten von tw. mehreren Jahren, da wurden Blanko-Verträge unterschrieben und die Autos "zugeteilt" wie in der DDR.

>Am Ende kann man aber auch eine Bestellung im Fall der Fälle widerrufen.
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Klar, derzeit ist es aber eher so, dass man einen sofort lieferbaren Verbrenner-PKW je nach Marke direkt über Listenpreis weiterflippen kann (so wie damals bei Mercedes; mein Opa hatte ca. 1975 einen 450 SEL 6.9 bestellt und weil Daimler ihm bei Auslieferung 1977 für den Vorgänger, einen drei Jahre alten 350 SE nur einen Spottpreis bezahlen wollte den alten Wagen behalten und den 6.9 mit 10.000 DM Aufschlag an einen Saudi weiterverkauft, Opa hat dann direkt einen 450 SLC 5.0 bestellt, den er dann auch tatsächlich behalten hat, aber wiederum drei Jahre später gab es wieder Zoff mit Mercedes, weil die ihm für den 5.0 nix mehr geben wollten, so dass er den bereits bestellten 500 SEL wiederum mit 10.000 DM Aufschlag weiterverkloppt hat). Das war damals ein wenig so wie die Zockerei mit Cryptos.

>Greets
>Rocco


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