Thema:
Re:Verlust / Nachforschungsantrag - Fragen… flat
Autor: Phil Gates
Datum:01.11.22 13:58
Antwort auf:Re:Verlust / Nachforschungsantrag - Fragen… von Xtant

>Tatsächlich ist es dann so, dass bei einem Wert von über 500 Euro gar kein Ersatz geleistet wird.
>


Das wäre überraschend, einseitig benachteiligend und damit AGB-rechtswidrig. 500 Euro werden sie schon latzen müssen. Und im Übrigen kann ich Herrn RA Tausch gerne nochmals die Hosen straff ziehen und ihm die DHL-AGB und die internen Prozesse der Post sturmreif schießen. Die Richter am LG Bonn LIEBEN die Post :-D

>Allerdings weiß ich nicht, wie viel man da "hinbiegen" kann.
>
>Zumal sich der Wert bei dir ja eher aus dem Zeitwert sowie der Summe mehrerer Artikel zusammensetzt.


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