Thema:
Re:Sowas wurde damals anders geregelt flat
Autor: Mampf
Datum:18.10.22 11:42
Antwort auf:Re:Sowas wurde damals anders geregelt von Mugen

>Ja das Suckt, aber manchmal scheint nichts mehr anderes zu helfen.
>Aber selbst das Grundgesetz sieht dies indirekt durch den Artikel 20(4) vor. Gewalt ist also nicht immer ausgeschlossen. Wenn ein paar Leute zu sehr am Ohrfeigenbaum schütteln,dann sollte man sich nicht über das Echo wundern.
>Das ist nun kein Aufruf und ich würde auch nicht so handeln, kann dies in solchen Situationen gut nachvollziehen.



Ja, durchaus, zur Selbstverteidigung, oder aber auch im Falle von zivilcourage. Habe selber mal hier und da zumindest Leute von abgehalten und festgestellt, um andere vor Gewalt zu schützen oder mich zwischen Leuten gestellt mit der Gefahr, eine einzufangen. Aber mit der Einstellung aus dem Haus zu gehen, sich selbst mit faustrecht durchsetzten zu müssen (als Erwachsener Mensch), neeee. Wirklich nicht.
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>Gesendet mit M! v.2.7.0


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