Thema:
Re:Sowas wurde damals anders geregelt flat
Autor: Mugen
Datum:18.10.22 11:35
Antwort auf:Re:Sowas wurde damals anders geregelt von Mampf

Ja das Suckt, aber manchmal scheint nichts mehr anderes zu helfen.
Aber selbst das Grundgesetz sieht dies indirekt durch den Artikel 20(4) vor. Gewalt ist also nicht immer ausgeschlossen. Wenn ein paar Leute zu sehr am Ohrfeigenbaum schütteln,dann sollte man sich nicht über das Echo wundern.
Das ist nun kein Aufruf und ich würde auch nicht so handeln, kann dies in solchen Situationen gut nachvollziehen.
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