Thema:
Re:Nochmal zum Entfall der MwSt ab 2023 flat
Autor: Zinkhal
Datum:11.10.22 16:13
Antwort auf:Re:Nochmal zum Entfall der MwSt ab 2023 von enju

>ich hätte es jetzt andersrum gelesen, weil auch ein Balkonkraftwerk hat nicht über 30kw peak, aber kann natürlich sein dass das "Marktstammdatenregister" Pflicht ist?

Du musst aber grds. Unternehmer nach dem UStG sein, damit du überhaupt in etwaige Steuerbefreiungen nach § 4 UStG reinkommst.

Bist du nicht am Netz angeschlossen (Inselbetrieb), nimmt du nicht am wirtschaftlichen Verkehr teil und erzielst auch dementsprechend keine Einnahmen. Damit ist § 2 UStG nicht einschlägig. Etwaige Steuerbefreiungen sind dann egal.

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>Aber eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen, wenn ich als Privatperson einfach 2 Solarpanels und nen Wechselrichter kaufe müsste das dann einfach steurfrei sein. Da steht ja nicht das man die Mehrwertsteuer zurückbekommt wenn man das anmeldet.


Verstehe ich nicht. Auf der Rechnung des Installateurs muss und darf ja keine steuerliche Beratung erfolgen.


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