Thema:
Re:Gaspreispaket flat
Autor: suicuique
Datum:10.10.22 11:27
Antwort auf:Re:Gaspreispaket von Telemesse

>>>Ideal ist das nicht, aber der springende Punkt scheint zu sein, dass ideale Lösungen sich einfach nicht in dem kurzen Zeitraum umsetzen lassen.
>>...
>>>Was mich wurmt, ist, dass sowohl bei der Einmalzahlung wie auch der pauschalen 80% Subventionierung erneut diejenigen am meisten entlastet werden, die am meisten verbrauchen und am meisten Geld haben... Irgendwelche Pro-Kopf-Deckel wären bürokratisch sicher kompletter Irrsinn, aber richtig fühlt sich das nicht an. Auch schwer zu verkaufen, dass derjenige, der sich die Appelle zu Herzen nimmt und versucht kräftig Gas zu sparen, weniger kWh vergünstigt bekommt als derjenige, der einfach volle Pulle durchheizt.
>>
>>Wahrscheinlich stelle ich mir das viel zu einfach vor, aber was hätte dagegen gesprochen dass je nach Wohnsituation (Art des Haushalts, Anzahl der Verbraucheri m Haushalt, ...) ein gewisses Kontingent der Jahresabrechnung zu einem subventionierten Arbeitspreis abgerechnet wird, und der Rest martküblich bezahlt werden muss.
>>Damit kann man sowohl Leute entlasten, individuelle Stellschrauben berücksichtigen als auch deutliche Anreize zum Sparen bieten. Bürokratisch scheint mir das auch umsetzbar.
>>
>Wer soll das bitte umsetzen? In einer Wohnanlage bekommen wir eine Gasrechnung von den Stadtwerken für den Gesamtverbrauchs des gesamten Hauses. Da gibt es sonst keinerlei Differenzierung. Der Gaslieferant weiß auch nicht wie groß da die einzelnen Wohnungen sind, geschweige denn wieviel Leute da drin wohnen. Zumal die Bewohnerzahlen ja auch noch dynamisch sind.


Bisher:
Du bekommst eine Gesamtrechnung über 200.000 KWh für 20 Wohneinheiten. Die Kosten dafür teilst Du dem Verbrauch entsprechend (oder gleichverteilt?) auf die Parteien auf.

Neu:
Du bekommst eine Gesamtrechnung über 200.000 KWh für 20 Wohneinheiten. 100.000 KWh werden für eine Wohnanlage mit 20 Wohneinheiten ensprechend subventioniert (schon beim Stadtwerk so dass Du diesen Part nicht siehst).
Die geminderte Rechnung teilst Du (entsprechend deinem Vorgehen wie üblich) auf die  Parteien auf.

Erscheint mir nicht problematischer als sonst. Wo siehst Du das konkrete Problem?
Es ändert sich doch nur die Berechnung der Gesamtkosten. Nicht des Gesamtverbrauchs. Und dass der Gasversorger weiss wie viele (Wohn-)Einheiten an dieser Einzelrechnung beteiligt sind darf man doch annehmen können. Oder etwa nicht?

gruß


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