Thema:
Re:Rechtlich: Urlaubsübertagung nach 2023 beschränkbar? flat
Autor: Moosmann
Datum:30.09.22 14:07
Antwort auf:Re:Rechtlich: Urlaubsübertagung nach 2023 beschränkbar? von K!M

>>>Hintergrund ist die beschissene Auftragssituation aktuell, da könnten problemlos die restlichen Tage genommen werden. Macht für den Betrieb sicher mehr Sinn als wenn dann im Früjahr bei besserer Auftragslage andauern irgendwer Resturlaub verbrät.
>>
>>Was bei uns im Betrieb einmal mit Urlaubstagen gemacht wurde, da zieht es Dir die Schuhe aus wenn ich das hier schreibe.
>
>Bitte! Solche Stories höre ich immer gerne!


Wir mussten, wegen Versagen eines neuen Mitarbeiters im Vertrieb (weil dann keine Aufträge reinkamen) noch die zweite Januarwoche Urlaub nehmen und eine Woche zu Fasching. Also 2 Wochen Urlaub musste jeder normale Angestellte dafür büßen, weil die Geschäftsleitung zu langsam reagiert hatte den unfähigen Deppen rauszuschmeißen.

Ging über den Betriebsrat soweit, dass dann davon eine Woche statt Urlaubstage auf Gleitzeitminus hinauslief. Du kannst Dir denken, wie schwierig es ist als Pendler die 38,5 Stunden Minus wieder reinzuarbeiten.

Der Witz daran war aber, dass für mindestens eine Woche eigentlich Arbeit dagewesen war, die dann durch Leiharbeiter übernommen wurde und wir dann auch anschliessend Überstunden machen mussten.


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