Thema:
Re:Rechtlich: Urlaubsübertagung nach 2023 beschränkbar? flat
Autor: suicuique
Datum:29.09.22 17:28
Antwort auf:Re:Rechtlich: Urlaubsübertagung nach 2023 beschränkbar? von Moosmann

>>Hintergrund ist die beschissene Auftragssituation aktuell, da könnten problemlos die restlichen Tage genommen werden. Macht für den Betrieb sicher mehr Sinn als wenn dann im Früjahr bei besserer Auftragslage andauern irgendwer Resturlaub verbrät.
>
>Was bei uns im Betrieb einmal mit Urlaubstagen gemacht wurde, da zieht es Dir die Schuhe aus wenn ich das hier schreibe.


Just tease?
No please?
:(


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