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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 28.09.22 11:58 | ||
Antwort auf: | Re:Rechtlich: Urlaubsübertagung nach 2023 beschränkbar? von Lynne | ||
> >> >>Schau mal hier: >>[https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-urlaub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfallen_76_391108.html] >> >>Sollte (mit dem jetzt erfolgten Hinweis der Verfalls) rechtlich sauber sein. > >Vielen Dank. Dann mach ich mich mal unbeliebt. Oder ich setzte besser den Namen meines Chefs drunter - noch besser ;) > >Lynne "Lynne Im Auftrag der Geschäftsleitung P.S.: Wer motzt, kann nächstes Jahr sämtliche Brückentage schrubben, KHADD.". |
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