Thema:
Re:Rechtlich: Urlaubsübertagung nach 2023 beschränkbar? flat
Autor: Phil Gates
Datum:28.09.22 11:58
Antwort auf:Re:Rechtlich: Urlaubsübertagung nach 2023 beschränkbar? von Lynne

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>>Schau mal hier:
>>[https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-urlaub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfallen_76_391108.html]
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>>Sollte (mit dem jetzt erfolgten Hinweis der Verfalls) rechtlich sauber sein.
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>Vielen Dank. Dann mach ich mich mal unbeliebt. Oder ich setzte besser den Namen meines Chefs drunter - noch besser ;)
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>Lynne



"Lynne
Im Auftrag der Geschäftsleitung

P.S.: Wer motzt, kann nächstes Jahr sämtliche Brückentage schrubben, KHADD.".


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