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Autor: | Matt | ||
Datum: | 28.09.22 11:54 | ||
Antwort auf: | Rechtlich: Urlaubsübertagung nach 2023 beschränkbar? von Lynne | ||
Urlaub ist im Kalenderjahr zu nehmen. Dieser dient ja der Erholung. Ein Übertrag in das folgende Jahr ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder aus Gründen, welche Inder Persönlichkeit des Mitarbeiters liegen, überhaupt möglich. Das ist also alles rechtlich Einwandfrei. Zur Unterstützung der Kommunikation empfehle ich das mal anhand der für 2023 zu verplanenden Urlaubstage durch- zuspielen. Nächstes Jahr liegen die Feiertage sehr Arbeitnehmerfreundlich. Ich würde behaupten, dass für die meisten Mitarbeiter im nächsten Jahr, bei gleicher Verteilung der Urlaubstage, mehr zusammenhängende freie Tage zustande kommen. Das ist also gar nicht so schlimm, wie es sich anhört. Das betrifft ja meistens die Mitarbeiter, welche mit dem Resturlaub die ersten Tage in 2023 abdecken. Ich mußte für die gleichen freien Tage in 2022 36 Urlaubstage einsetzen, für welche ich 2022 nur 30 einsetzen muss. LG Matt |
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