Thema:
Re:Rechtlich: Urlaubsübertagung nach 2023 beschränkbar? flat
Autor: Lynne
Datum:28.09.22 11:53
Antwort auf:Re:Rechtlich: Urlaubsübertagung nach 2023 beschränkbar? von Zinkhal


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>Schau mal hier:
>[https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-urlaub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfallen_76_391108.html]
>
>Sollte (mit dem jetzt erfolgten Hinweis der Verfalls) rechtlich sauber sein.


Vielen Dank. Dann mach ich mich mal unbeliebt. Oder ich setzte besser den Namen meines Chefs drunter - noch besser ;)

Lynne


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