Thema:
Re:Frage zum Thema Ehegattensplitting flat
Autor: Zinkhal
Datum:26.09.22 16:34
Antwort auf:Frage zum Thema Ehegattensplitting von Mark_TE

>Ihr seid doch alle schon alt und verheiratet ;-)
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>Wir werden (höchstwahrscheinlich) im Dezember standesamtlich heiraten. Eigentlich sollte das erst im nächsten Jahr soweit sein, aber da unsere Gehälter aktuell extrem weit auseinander liegen, ziehen wir das vor.
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>Jetzt habe ich gelesen, dass man die Steuerklasse nur bis Ende November ändern kann. Ist das problematisch oder ist das letztlich egal, solange dann die Steuerklärung im als Zusammenveranlagung abgegeben wird?
>So wie ich das sehe bleibt die Steuerlast ja gleich und ob wir jetzt IV/IV oder III/V beeinflusst ja nur Höhe der Erstattung/Nachzahlung bzw. das Nettoeinkommen?


Die Lohnsteuerklasse hat nur Einfluss auf den unterjährigen Lohnsteuerabzug. Wenn ihr im Dezember 22 heiratet, steht euch das Ehegattensplitting auch für das ganze Jahr 22 zu. Da der unterjährige Lohnsteuerabzug dann entsprechend zu hoch war (jeweils Steuerklasse I und I), könnt ihr euch bei stark abweichenden Einkünften auf eine (vermutlich) sehr hohe Erstattung im Rahmen der zusammenveranlagten ESt-Erklärung 2022 freuen.


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