Thema:
Re:Anhörung im Bußgeldverfahren flat
Autor: fianna
Datum:23.09.22 17:42
Antwort auf:Re:Anhörung im Bußgeldverfahren von Matt

>>Musst du den überhaupt ausfüllen? Kannst doch einfach das Bußgeld zahlen.
>>Ist ja nur eine Möglichkeit falls du gar nicht selbst gefahren bist
>
>Ausfüllen muss er ihn, er ist lediglich nicht verpflichtet Angaben zu machen zum Geschehen und ggf. zum Fahrer bzw. Fahrerin, wenn hier eine Beziehung ersten oder zweiten Grades besteht oder man verlobt oder verschwägert ist, bzw. man selbst gefahren ist.
>


Man muss lediglich Angaben zur Person muss man machen, aber wenn die schon richtig im Bogen drin stehen, kann man den Bogen in die Tonne kloppen und muss auch nichts ausfüllen. Ansonsten muss man die Angaben zur Person machen - aber normalerweise stehen die da schon.


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