Thema:
Re:Anhörung im Bußgeldverfahren flat
Autor: Matt
Datum:23.09.22 16:18
Antwort auf:Re:Anhörung im Bußgeldverfahren von waldmeister

>Musst du den überhaupt ausfüllen? Kannst doch einfach das Bußgeld zahlen.
>Ist ja nur eine Möglichkeit falls du gar nicht selbst gefahren bist


Ausfüllen muss er ihn, er ist lediglich nicht verpflichtet Angaben zu machen zum Geschehen und ggf. zum Fahrer bzw. Fahrerin, wenn hier eine Beziehung ersten oder zweiten Grades besteht oder man verlobt oder verschwägert ist, bzw. man selbst gefahren ist.

Man muss sich also nicht selbst belasten und hat Zeugnisverweigerungsrecht.

Wenn der Anhörungsbogen kommt, ist im Bußgeldverfahren kein „Strafzettel“ dabei. Den gibt es nur unter 60€ bzw. wenn keine Punkte drohen.

Wenn ich gefahren bin und keine Einwände habe, bezahle ich die Geldbuße und gut.
Wenn ein Fahrverbot im Raum steht, dann prüft man das aber besser noch einmal alles, bevor man Angaben macht.

Hier geht es um 70€, keine Punkte, kein Fahrverbot. Wobei mich das wundert, ich bin mit 21 zuviel, wohlgemerkt auf der Autobahn, geblitzt worden und muss 100€ + Auslagen bezahlen. Einen Punkt gibt es dazu geschenkt. Ich dachte, die Strafen wären innerorts wesentlich schärfer, es wären aber nur 15€ mehr, wenn ich innerorts 21 zu schnell gewesen wäre. Verrückt.


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