Thema:
Re:Pfui: Freeloader flat
Autor: Phil Gates
Datum:23.09.22 15:35
Antwort auf:Re:Pfui: Freeloader von suicuique

>>>Wegen 1.500 Euro in Kanada zu klagen ist wirtschaftlich natürlich Blödsinn
>>
>>Schon, aber geht's nicht ums Prinzip? :-P
>>
>>>Aber wenn ich irgendwo auch nur Fragmente der von mir entworfenen Klauseln in Vertragsmaterialien dieser Lutscher sehe, sorge ich dafür, dass die betreffenden Legal Counsels sehr bald alle keine Zulassung mehr haben.
>>
>>Just for fun werden die sich das wohl nicht erschlichen haben ...
>
>Das Problem wird eher sein dass die Wahrscheinlichkeit dass Phil jemals Vertragsmaterial der Firma sehen wird ... vernachlässigbar ist.
>
>Davon ab: Sind Klauseln geschützt? In meinem Berufsleben bin ich ständig mit irgendwelchen Vetragswerken zur bAV konfrontiert (Versorgungsordnungen, Teilungsordnungen, Pensionszusagen, ...) bei denen ich dauernd Passagen erkenne die ich schon mal woanders so formuliert gesehen habe (oft nahezu wortgleich).
>Ich meine zu den diversen Vertragspunkten ist die Menge an (vernünftig) ausgestalteten Formulierungen nun mal beschränkt. Habe noch nie gesehen dass wir oder andere da Einspruch eingelegt haben und da waren schon ziemlich dreiste Kopien (bis zum Layout) darunter.
>
>gruß



Kommt wie immer darauf an. Wenn ich Formulare aus Beck Online verwende, dann hab ich da natürlich keine eigenen Urheberrechte dran (sondern derjenige, der sie entworfen hat; ich habe dann nur ein einfaches Nutzungsrecht, weil ich für die Formular-Datenbank bezahle). Ich bin aber in einigen Bereichen ziemlich spezialisiert und bestimmte Klauseln, die ich auch dort verwendet habe, würde ich durchaus als urheberrechtlich geschützt ansehen und auf die kommt nicht jeder, der eben nur ein Formularhandbuch benutzt.


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