Thema:
Re:2023 fällt ja die MwSt für PV Anlagen weg flat
Autor: Zinkhal
Datum:23.09.22 08:43
Antwort auf:Re:2023 fällt ja die MwSt für PV Anlagen weg von futuregamer

>>Uff, dass ist nicht so einfach. Grds. bist du mit deiner PV-Anlage als Unternehmer nach dem UStG anzusehen. Damit greift das Reverse-Charge-Verfahren. D.h. du schuldest die USt für den polnischen Unternehmer. Dies gilt auch, wenn du die Kleinunternehmerregelung anwendest.
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>Wow, danke, in diese Richtung habe ich noch überhaupt nicht gedacht …
>Angenommen ich warte bis 2023 und man muss nichts mehr anmelden oder versteuern, gilt das dann genauso?
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>Aufgeschaltet wird es übrigens durch einen ortsansässigen Meister Elektro Betrieb.
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>gesendet mit m!client für iOS


Falls(!) das Gesetz so kommt wie erwartet, wäre es von der Logik her so, dass ab 2023 aufgrund der USt-Befreiung keine Steuer auf den Leistungsempfänger übergehen kann. Das Reverse-Charge-Verfahren dient der Vorbeugung von Steuerhinterziehung. Ausländische Unternehmen "vergessen" öfter mal, dass ihr Umsatz ggfs. in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist. Durch den Übergang den Steuerschuldnerschaft beugt der Staat entsprechend vor. Wenn aber überhaupt keine USt entsteht (da befreit), kann dieser Aspekt nicht mehr greifen.

Hinsichtlich der Fertigstellung müsste es sich dann so darstellen, dass die Leistung des polnischen Unternehmens erbracht wurde, wenn die PV-Anlage auf dem Dach installiert ist. Ob diese aufgeschaltet ist, spielt aus umsatzsteuerlicher Sicht keine Rolle. Diese (abschließende) Leistung wird vom polnischen Unternehmen nicht geschuldet.


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