Thema:
Re:2023 fällt ja die MwSt für PV Anlagen weg flat
Autor: Zinkhal
Datum:22.09.22 13:59
Antwort auf:Re:2023 fällt ja die MwSt für PV Anlagen weg von futuregamer

>>Eben mal bei unseren Stadtwerken nachgefragt. Die die Rechnungsstellung in 2023 nach Installation erfolgt, profitieren wir von der neuen Regelung. Der Entfall gilt laut der Stadtwerke auf den kompletten Rechnungsbetrag, was dann rund 3.600 EUR wären.
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>>Zusätzlich fördert unsere Stadt PV-Anlagen mit bis zu 1.000 EUR. Antrag ist gestellt, Bedingungen sind erfüllt, Bewilligung kommt.
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>Hmm, unser Solateur kommt nächsten Monat und will alles installieren, Aufschaltung also Einspeisung "verzögern" wir dann bis Januar 2023.
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>Kann man das so machen?


Wer ist den für die Aufschaltung verantwortlich? Übernimmt das die Firma? Grds. ist entscheidend, wann die Leistung als ausgeführt angesehen werden kann. Hierzu kann regelmäßig auf den zivilrechtlichen Vertrag abgestellt werden (was genau wird geschuldet?). Wurde der Vertrag in 2022 erfüllt, ist dies auch vereinfacht ausgedrückt der Zeitraum, der für die umsatzsteuerliche Beurteilung maßgeblich ist. Das muss man sich im Zweifel aber im Detail anschauen.

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>Ist eine Firma aus Polen, zahle ich da überhaupt MwSt. die ich zurückbekommen könnte?
>Auf der Rechnung stand nur Brutto, aber kein MwSt. Betrag.


Uff, dass ist nicht so einfach. Grds. bist du mit deiner PV-Anlage als Unternehmer nach dem UStG anzusehen. Damit greift das Reverse-Charge-Verfahren. D.h. du schuldest die USt für den polnischen Unternehmer. Dies gilt auch, wenn du die Kleinunternehmerregelung anwendest.


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