Thema:
Abbau steuerlicher Hürden für PV beschlossen flat
Autor: Rocco
Datum:15.09.22 13:55
Antwort auf:Solaranlage gesucht ! von cessi

Die Punkte sind mir klar:

* Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen
* Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen im Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
* Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen

Was mir noch nicht klar ist, ist, ob ich ab 2023 (trotz aktuell Regelbesteuerung) vorzeitig in die Kleinunternehmerregelung wechseln darf. Mal schauen wann es da für Normalos verständliche Infos gibt. :-)

[https://www.pv-magazine.de/2022/09/14/bundeskabinett-beschliesst-abbau-steuerlicher-huerden-fuer-die-photovoltaik/]

Wer eine Photovoltaik-Anlage mit bis zu 30 Kilowatt Leistung auf einem Einfamilienhaus oder auf Gewerbeimmobilien betreibt, muss ab Anfang 2023 auf den Ertrag keine Einkommenssteuern mehr bezahlen. Das hat das Bundeskabinett jetzt mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Auch für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Immobilien greift diese Steuerbefreiung – hier profitieren Betreiber bis zu einer Leistung von 15 Kilowatt je Wohn- und Gewerbeeinheit, bis zu einer Grenze von 100 Kilowatt

Greets
Rocco


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