Thema:
Re:Mal ne andere Frage flat
Autor: king_erni
Datum:14.09.22 16:56
Antwort auf:Re:Mal ne andere Frage von MattR

>Also müsste man die Maßnahme solange aufschieben bis wieder jemand Eigentümer ist der Geld hat

Nein, die anderen Parteien müssen dafür aufkommen, da die Maßnahme vor dem Verkauf der Wohnung aufgrund der Privatinsolvenz, die schlussendlich durch diese Maßnahme geschah, beschlossen und angefangen wurde. Natürlich nur dann, wenn nach dem Verkauf der Wohnung nichts mehr übrig bleibt, um diese Schuld noch zu bezahlen.


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