Thema:
Re:Mal ne andere Frage flat
Autor: Phil Gates
Datum:14.09.22 11:19
Antwort auf:Re:Mal ne andere Frage von MattR

>>>>>>Warum sollte man Geld bei WEG / Verwaltung parken? Ich stimme immer gegen die Bildung solcher Rücklagen und zahle dann lieber auf einmal. Das die Sachen kommen ist kein Geheimnis.
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>>>>>Weil - wie ich es gerade live erleben darf - manche Eigentümer (in diesem Fall Eigennutzer) mit der privaten Bildung von Rücklagen schlicht und ergreifend überfordert sind, die Konsequenzen daraus aber bis zum Fälligkeitsdatum der Sonderumlage aussitzen und es absolut nicht witzig ist, wenn dann zwingend notwendige Sanierungen (hier: bereits leckendes Flachdach) verschoben werden bzw. alle anderen unerwartet in Vorleistung gehen müssen, was wiederum Kettenreaktionen auslöst.
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>>>>...oder die Herrschaften Privatinsolvenz anmelden und dann der Rest der WEG drauf sitzen bleibt. Gerade diese Kandidaten haben oft noch 90% der Kreditsumme offen und immer nur Zinsen bezahlt, weil ihnen irgendein Bank- oder Steuerberater das mal als Steuersparmodell angedreht hat. Dann bleibt bei der Vollstreckung nichts übrig und die WEG muss nochmals eine Umlage machen. Ich zahle lieber ordentlich in die Rücklagenkasse ein. Wenn da jemand zahlungsausfällig wird, kann die WEG noch gegensteuern und ggf. selbst die Zwangsvollstreckung betreiben, bevor ein Miteigentümer insolvent ist.
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>>>Irgendwer ist doch Eigentümer und muss mit einsteigen im schlimmsten Fall die Bank des Schuldners
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>>>gesendet mit m!client für iOS
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>>Nope. Die Bank hat eine dingliche Sicherung auf der Immobilie und wird zuerst befriedigt. Eigentümer ist sie gerade nicht. Sie ist auch nicht Teil der WEG. Die WEG bleibt also in voller Höhe auf den Kosten hängen, wenn nach der Versteigerung und ggf. Befriedigung weiterer Gläubiger oder im Falle einer Insolvenz nix mehr übrig bleibt.
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>Wer ist am Ende des Verfahrens der Eigentümer der Wohnung?
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>gesendet mit m!client für iOS


Der, der die Wohnung ersteigert. Der "erbt" aber nicht rein schuldrechtliche Verpflichtungen des früheren Eigentümers. Mal ganz platt gesagt: Wenn Du ein Auto kaufst, musst Du nicht die Strafzettel des früheren Eigentümers bezahlen und auch nicht die Werkstattrechnung für die letzte Inspektion. Erst ab dem Zeitpunkt, wo Du Eigentümer wirst, haftest Du. Wenn also die Sanierung vor 2 Jahren war und der bisherige Eigentümer nicht bezahlt hat, kann Dir das wumpe sein.


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