Thema:
Re:Nö. flat
Autor: Phil Gates
Datum:12.09.22 10:40
Antwort auf:Re:Nö. von Kilian

>>Ein herzlicher Appell, nicht schwere Vorwürfe zu erheben, wenn dazu nicht der geringste Anlass besteht.
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>Sehe ich ganz genauso! Und deswegen darf auch über dieses Video geredet werden - wegen der Vorgeschichte des Mannes und wegen dem, was man auf dem Video sieht.
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>>Man sieht eindeutig, dass er in die Knie geht und dabei seine Hand nach unten gleiten lässt.
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>Ja, das sieht man. Und wie seine Finger sich etwas krümmen - in meinen Augen eben mehr als es die Gesetze der Physik in dem Fall rechtfertigen würden.
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>Ich glaube auch nicht unbedingt, dass er das bewusst gemacht hat. Aber bei seiner Vorgeschichte muss er es sich gefallen lassen, wenn man hier den Reflex eines notorischen Grapschers zu erkennen meint.
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>Nichtsdestotrotz würde ich (u.a. mir) aber auch empfehlen, wieder zurück zur Tagesordnung zu kehren. Für eine tiefergehende (sic) Beschäftigung mit dem Video reicht das Gezeigte sicher nicht.
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>>Er schaut dabei auf den Boden und nicht seine Hand bzw. ihren Hintern.
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>Es ist doch vollkommen unerheblich, wo er dabei hinschaut. O_o
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>"Es ist kein Mord, wertes Gericht, weil der Angeklagte beim Abdrücken der Waffe zur Seite geschaut hat!" O_o


Tatsächlich kann das eine valide Verteidigung sein. Don't get me started, aber da gibt es die aberwitzigsten Klausurkonstellationen und eigene Rechtsbegriffe (aberratio ictus, error in persona etc.), die das Ganze dann zu einem versuchten Mord in Verbindung mit fahrlässiger Tötung, einer fahrlässigen Tötung oder aber auch einem vollendeten Mord machen, je nachdem, was genau passiert ist (und bewiesen werden kann). In eine Menschenmenge zu ballern mit verbundenen Augen ist ein Mord. Mit verbundenen Augen einfach rumzuballern ist im Zweifel nur fahrlässige Tötung, es sei denn, der Täter weiß, dass er nicht allein im Wald ist, sondern da noch andere Menschen sind. Mit verbundenen Augen auf A schießen und B treffen ist im Zweifel ein aberratio ictus. Diese Abgrenzungen füllen ganze Regalwände in der Uni-Bibliothek.


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