Thema:
Re:Glasfaserausbau: Was als Mieter beachten? flat
Autor: Slapshot
Datum:08.09.22 15:19
Antwort auf:Re:Glasfaserausbau: Was als Mieter beachten? von Telemesse

>Wir machen das als Verwalter gerade in einigen WEGs. Dabei wird aber häufig Glasfaser nur bis in den Technikraum verlegt und das Signal dort mit einem Wandler auf die bestehende (z.b. Kabel) Installation aufgeschaltet.

Das ist dann aber FTTB und nicht FTTH und damit kein "echter" Glasfaseranschluss.

Edit:

[https://wowi.astra.ses/technik/glasfaser/kleines-glasfaser-einmaleins#:~:text=Mit%20FTTB%20(Fiber%20to%20the,Wohneinheiten%20%C3%BCber%20eine%20Glasfaservernetzung%20verteilt]

Zitat:

“Echter” Glasfaseranschluss mit FttB und FttH
Mit FTTB (Fiber to the Building) endet die Glasfaser nicht wie bei VDSL am Verteilerkasten auf der Straße, sondern direkt im Gebäude. Mit FttH (Fibre to the Home) wird das Signal sogar bis in die einzelnen Wohneinheiten über eine Glasfaservernetzung verteilt. Ein solcher direkter Glasfaseranschluss ermöglicht wesentlich höhere Datenraten als VDSL, und das bei einer nahezu verlustfreien und störungsarmen Signalübertragung.

Mit FttB sind Bandbreiten bis zu 100Mbit/s möglich, FttH erreicht sogar 1 Gbit/s. Diese beiden Glasfaser-Anschlüsse übertragen Daten auch über größere Distanzen von der Vermittlungsstelle zum Endnutzer verlustfrei - es ist also irrelevant, wie weit ein Haus vom Verteilerkasten entfernt steht. Jeder Haushalt bekommt mit FttB- und FttH-Anschlüssen genau die Leistung, für die er bezahlt hat.


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