Thema:
Re:Umsatzsteuerbefreiung kommt wohl 2023 flat
Autor: euph
Datum:07.09.22 14:58
Antwort auf:Re:Umsatzsteuerbefreiung kommt wohl 2023 von Blanko

>>Gilt sowas das nur für Neuanlagen oder auch rückwirkend?
>
>Steht da nicht drin. Eine Rückwirkende Rückerstattung bereits gezahlter USt./MWSt. kann ich mir allerdings schwer vorstellen - aber ich würde davon ausgehen, dass auch Bestandsanlagen entspr. künftig keine UST. auf Einspeisevergütung und Eigennutzung mehr zahlen müssen.


Ausgeschlossen ist eine Rückforderung nicht. Wenn Umsätze künftig umsatzsteuerfrei werden, die zuvor umsatzsteuerpflichtig waren, muss nach der Gesetzeslage bei Ojekten die je nach Typ vor innerhalb von 5 oder 10 Jahren angeschafft wurden, anteilig die geltend gemachte Vorsteuer zurückgezahlt werden, da eine Änderung der Verhältnisse vorliegt. Das gilt auch für Photovoltaikanlagen.

Jetzt kommt es natürlich darauf an, wie das ganze im Umsatzsteuergesetz umgesetz wird. Gut möglich, dass da eine Ausnahme oder Optionsmöglichkeit geschaffen wird.


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