Thema:
Re:Entlastungspaket flat
Autor: _bla_
Datum:04.09.22 17:04
Antwort auf:Re:Entlastungspaket von Droog

>Da geht es ja um eine Nachzahlung. Teilweise liegen die monatlichen Abschläge gewisser Verbrecherfirmen schon diesem Bereich.

Da dürfte der im Artikel erklärte Sachverhalt aber doch auch zutreffen? Wer plötzlich viel höhere Kosten für die Heizung hat kann offenbar relativ in die ALG 2 Anspruchsberechtigung reinrutschen und in den ersten zwei Jahren sogar bei Sachen wie einem großen, schlecht gedämmten Einfamilienhaus. Insgesamt frage ich mich, ob die derzeitigen Regeln in der jetzigen Situation nicht durchaus problematisch sein könnten und gerade bei den Nachzahlungen nicht auch Leute mit 10k+ Monatsnetto mitunter Anspruchsberechtigte sein könnten, die locker ihre Nachzahlungen über eine Ratenzahlung oder einen kleinen Kredit abdecken könnten.


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