Thema:
Re:Tödlicher Angrif in Münster beim CSD flat
Autor: Matze (deaktiviert)
Datum:03.09.22 09:27
Antwort auf:Re:Tödlicher Angrif in Münster beim CSD von Droog

>Gilt man nicht bis zum 21. Lebensjahr noch als Teen?

Juristisch von 18-20 als Heranwachsender, d.h. er könnte u.U. noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Egal. Man fragt sich schon, was bei den Leuten schief läuft. Beim kleinen Gelsenkirchener CSD kam es wohl auch zu Anfeindungen, u.a. von so genannten Schalke-Fans, die mal dringend jemand an unser Leitbild erinnern sollte.


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