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Autor: | Doc Ower | ||
Datum: | 29.08.22 07:06 | ||
Antwort auf: | Re:Steuerrechtliche Frage von king_erni | ||
Als Kleinunternehmer hast du einen eigenen Jahresabschluss in der persönlichen Steuererklärung, wo du eine Gewinn- und Verlustrechnung beigeben musst. VSt / USt gehört nicht dazu. |
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