Thema: |
|
||
Autor: | king_erni | ||
Datum: | 28.08.22 18:42 | ||
Antwort auf: | Re:Steuerrechtliche Frage von Shigeru | ||
>Also meine Frau (Steuerbeamtin) meint, dass es kein Widerspruch ist. Beim "Innergemeinschaftlichen Warenverkehr" würde die Ust-ID benötigt. Ebenso wenn er die Waren direkt aus China bezieht. Interessant, danke. Kann er dann aber Vorsteuer auf Den Wareneinkauf erstatten lassen und trotzdem Ware an Endkunden nach Kleinunternehmer-Regel verkaufen? |
|||
< antworten > | |||