Thema:
Re:Heute überhaupt noch praktikabel? flat
Autor: suicuique
Datum:26.08.22 14:11
Antwort auf:Heute überhaupt noch praktikabel? von sidekick-x-

>Pakete werden doch meist irgendwo abgelegt…

Streng genommen: Ist nicht der Paketdienstleister in der Beweispflicht bzgl der Annahme?

Ich bilde mir zumindest ein, sowas änliches mal gelesen zu haben.
Erster Googletreffer hierzu:
Ein Paket gilt erst dann als zugestellt, wenn ein Käufer wirksam Besitz an der Sache erlangt hat – also das Paket in den Händen hält. Die Benachrichtigungskarte im Briefkasten oder die Abgabe bei Nachbarn bewirken dies nicht. Demzufolge beginnt auch die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist erst, wenn die empfangende Person das Paket bei einer Packstation, einer Postfiliale oder den Nachbarn abgeholt hat.

Man mag das korrigieren.

gruß


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