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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 26.08.22 14:11 | ||
Antwort auf: | Heute überhaupt noch praktikabel? von sidekick-x- | ||
>Pakete werden doch meist irgendwo abgelegt… Streng genommen: Ist nicht der Paketdienstleister in der Beweispflicht bzgl der Annahme? Ich bilde mir zumindest ein, sowas änliches mal gelesen zu haben. Erster Googletreffer hierzu: Ein Paket gilt erst dann als zugestellt, wenn ein Käufer wirksam Besitz an der Sache erlangt hat – also das Paket in den Händen hält. Die Benachrichtigungskarte im Briefkasten oder die Abgabe bei Nachbarn bewirken dies nicht. Demzufolge beginnt auch die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist erst, wenn die empfangende Person das Paket bei einer Packstation, einer Postfiliale oder den Nachbarn abgeholt hat. Man mag das korrigieren. gruß |
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