Thema:
Re:Ehegattensplitting flat
Autor: Zinkhal
Datum:25.08.22 23:00
Antwort auf:Re:Ehegattensplitting von Evilution-X

>>Die Steuerklasse ist nur maßgeblich für den unterjährigen Lohnsteuerabzug. Und ja, bei Steuerklasse 3 sind sozusagen alle steuerlichen Vorteile beim Hauptverdiener zusammengefasst. Ob ihr 3/5 oder 4/4 wählt, ist für die tatsächliche Steuerbelastung egal. Klar monatlich beeinflusst dies das verfügbare Netto, abgerechnet wird aber mit der jährlichen ESt-Erklärung. Die festzusetzende ESt hat nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun, da diese nur die "Vorauszahlungen" beeinflusst. Daher ja immer der generelle Tipp, dass 4/4 die sichere Variante ist (oftmals ESt-Erstattung) und 3/5 nicht selten zu einer Nachzahlung führt.
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>>Wenn ihr in der glücklichen Lage seid, nicht auf den letzten Euro achten zu müssen, rate ich immer zu 4/4.
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>Besten Dank für die Einschätzung! Dann lasse ich jetzt die Finger von den Steuerklassen. Laut WISO Steuer macht bei uns alles andere als 4/4 keinen Sinn und wir kommen tatsächlich gut zurecht. Wobei ich echt gespannt bin, wie das langfristig mit Teilzeit meiner Frau wird.


Alternativ gibt es auch noch das Faktorverfahren. Da werden die Einkünfte der Ehegatten genau verteilt. Da passt der Lohnsteuerabzug schon ziemlich genau, wenn die Einkünfte und sonstigen Parameter relativ gleichbleibend sind.

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>>Steuerfreiheit in Verbindung mit Progressionsvorbehalt ist leider sehr missverständlich. Bedingte Steuerfreiheit trifft es eher, wäre fachlich aber nicht ganz korrekt.
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>>Du hebelst mit dem Kindergeld quasi deinen persönlichen Steuersatz nach oben. Dafür wird das Kindergeld auf dein zu versteuerndes Einkommen addiert, der Steuersatz ausgerechnet und anschließend wird das Kindergeld wieder abgezogen. Final wird dein zu versteuerndes Einkommen mit dem erhöhten Steuersatz berechnet. Damit ist das Kindergeld zwar steuerfrei, führt aber dennoch zu einer steuerlichen Mehrbelastung.
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>Auch hier: vielen Dank für die Erklärung. Das wusste ich noch nicht. Der Staat lässt echt keine Gelegenheit aus, um einem in die Tasche zu greifen.


Kein Ding. ;)

Ergänzung: Ich sprach oben von Kindergeld. Meinte natürlich Eltergeld. Und ja, wer steuerfrei liest, kommt im Leben nicht auf die Idee, dass das indirekt doch Steuern kostet. Gilt übrigens für (fast) alle Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.).


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