Thema:
Re:Ehegattensplitting flat
Autor: K!M
Datum:25.08.22 20:51
Antwort auf:Re:Ehegattensplitting von Zinkhal

>>> Ich persönlich(!) finde das Ehegattensplitting als überholt und schließe mich der folgenden Sichtweise an:
>>>[https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-ehegattensplitting-verletzt-gleichheitsgebot-9482.htm]
>>
>>Sorry, aber das ist sooo schlecht argumentiert. Im Grunde basiert die ganze Argumentation auf dieser Aussage:
>>„Ehegatten mit erheblichen Einkommensunterschieden entscheiden sich in der Regel für eine Kombination der Steuerklassen III und V. Das bedeutet: Die Lohnsteuer wird in Klasse III nach Abzug der gemeinsamen Steuerabzugsbeträge berechnet. Alle Vorteile des Ehegattensplittings kommen so dem Erwerbstätigen mit dem höheren Einkommen zu in der Regel dem Ehemann“
>
>Du persönlich reduzierst es auf diese eine Aussage. Die Argumentation geht ja noch weiter. Im Ergebnis sagt die Studie u.a., dass durch die Steuerklasse V keine finanzielle Anreize geschaffen werden, dass der schlechter verdienende Partner (in der Regel die Frau) einer sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit nachgeht bzw. die Ausweitung des bestehenden Arbeitsverhältnisse anstrebt.


Warum ist da schlechter verdienend ein Kriterium? In der Regel ist die Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Beide Nettoeinkommen kommen zusammen in einen Topf. Ist ja so oder so 50-50, egal wer was verdient.


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