Thema:
Re:Lego siegt vor Gericht gehen Steingemachtes flat
Autor: Gradius65
Datum:21.08.22 12:29
Antwort auf:Re:Lego siegt vor Gericht gehen Steingemachtes von king_erni

Der Streitwert legt ausschließlich die Höhe der Anwalts und Ggerichtsgebühren fest, die nach einer fixen Tabelle berechnet werden und vom Verlierer zu zahlen sind. Bei 200.000 sind das etwa 19.000 Euro. Einziger variabler Faktor ist sein eigener Anwalt, mit dem er vorab eine Übereinkunft erzielen muss, wie hoch sein Aufwand ist. Bei einem komplexen Fall wie hier wird sein Anwalt wohl nach Stundensatz abrechnen, da er mit dem Fixum nicht klar kommt. Gegneranwalt und Gericht werden zwingend nach der Gebührenordnung bezahlt.

Erst in einem separaten Schadenersatzprozess würde über die Höhe von diesem entschieden. Hier dient dann der Streitwert als Anhaltspunkt, jedoch muss dann der Schaden konkret nachgewiesen werden. Und nochmal, das ist schwierig.

Insofern: Johnny muss aktuell eher 20.000 und nicht 200.000 zahlen. Ist ein kleiner Unterschied.


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