Thema:
Re:Rechtliche Frage flat
Autor: suicuique
Datum:12.08.22 10:43
Antwort auf:Re:Rechtliche Frage von Trumpfass

>>Wichtig dürfte bei der Beurteilung auch sein ob bei der Vergabe von gleichen Stichpunkten unterschiedliche "Werke" entstehen können.
>
>Ist so, ähnlich, aber eben schon unterschiedlich.


Danke für die Bestätigung, dann komtm es m.E. für Urheberrecht schon mal gar nicht in Frage.

Aus [https://www.urheberrecht.de/]:
Damit eine persönliche geistige Schöpfung als Werk urheberrechtlich geschützt gilt, müssen vier Voraussetzungen erfüllt werden:

1. Das Werk muss das Ergebnis menschlichen Schaffens sein.
2. Das Werk muss durch die menschlichen Sinne wahrnehmbar sein. Dabei ist es nicht notwendig, eine dauerhafte Form zu wählen.
3. Das Werk muss eine kreative Leistung darstellen.
4. Das Werk muss durch den Urheber und seine Persönlichkeit geprägt sein


Sowohl die Punkte 1. als auch 4. sind doch in dem Fall überhaupt nicht erfüllt, wenn bei derlei Algorithmen Varianzen im Bildergebnis als Folge von (gewünschten) Zufallschwankungen unausweichlich sind. Inwiefern soll der "Urheber" darauf Einfluss ausgeübt haben wenn diese durch sein Zutun nicht reproduzierbar sind.

Solange man das Recht hat das durch die eigene Vorgabe erzeugte Werk weitestgehend vorbehaltlos zu nutzen (und das hat man soweit ich das verstehe) sehe ich auch ehrlicherweise nicht die geringsten Probleme.
Im Gegenteil erscheint mir alles darüber hinaus gehende schlicht nicht sachgerecht oder angemessen zu sein.

gruß


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