Thema:
Re:Verzweiflung an der Grundbucheinsicht (Bayern) flat
Autor: tomra
Datum:09.08.22 07:32
Antwort auf:Verzweiflung an der Grundbucheinsicht (Bayern) von phaxy

>Zum Fall:
>Ich möchte wissen, ob im Grundbuch Wegerechte eingetragen sind, da sie auf der Flurkarte nicht eingezeichnet wurden.
>
>Auf der offenbar offiziellen Seite für solche Angelegenheiten (die nebenbei aussieht wie von vor 20 Jahren), [http://www.grundbuch-portal.de/], klicke auf Bayern.
>
>Drei Links tun sich auf:
>*Informationen
>*Zulassung
>*Zugang
>
>"Informationen" und "Zulassung" führen zur gleichen Seite (eJustice), "Zugang" (wo ist der Unterschied zu "Zulassung"?) führt zu einer Sackgasse.
>
>Also zur sog. **++((<<__eJustice__>>))++**:
>Unten bei Online-Dienstleistungen endlich die schillernden Worte "Online-Grundbucheinsicht in Bayern": [https://www.justiz.bayern.de/ejustice/onlineDL/]
>
>Darunter drei Dropdown-Menüs:
>
>*Vorteile der Online-Einsicht
>*Funktionen des WEB-basierten Einsichtsverfahrens
>*Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen, Zulassung
>
>Die ersten beiden haben keinen Link zur Einsicht, der dritte das Verfahren für BEHÖRDEN UND JUSTIZ.
>
>Ja und jetzt?
>
>Gibt es kein funktionierendes Verfahren für Privatpersonen?


Doch, gibt es. Wende dich einfach an das zuständige Grundbuchamt. Ich hab das ein mal vor Ort gemacht und einmal während der heißen Coronaphase auch per Mail, weil der Publikumsverkehr ausgesetzt wurde. Es war beide Male kein Problem. Man muss lediglich ein Formular ausfüllen und ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Gekostet hat das afair 10€ als Ausdruck. Das gilt allerdings für NRW. Da aber auch in Bayern das Grundbuchamt dafür zuständig ist, sollte es ähnlich laufen.


< antworten >