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Autor: | _bla_ | ||
Datum: | 27.07.22 17:15 | ||
Antwort auf: | Der geniale Rettungsplan der SPD von Telemesse | ||
>Das heißt dann das der Vermieter auf allen Kosten erst mal sitzen bleibt und keine rechtliche Handhabe mehr hat diese wieder zu bekommen. Stimmt doch nicht. Nur weil keine Kündigung möglich ist, verschwindet doch noch nicht der Zahlungsanspruch. Der Vermieter kann also seine Ansprüche trotzdem einklagen und bspw. Gehalt pfänden. Und grundsätzlich ist es ja durchaus sinnvoll, nicht mit der Gießkanne zu fördern, das Problem ist ja das fehlende Erdgas, das wird auch durch staatliche Förderung nicht mehr, wenn du jetzt alle förderst, wird das Gas nur noch teurer, du erhöhst die Gewinne der Erdgaswirtschaft, aber du erzielst keinen Spareffekt. Das Problem an dieser „keine Kündigung“ Regel dürfte sein, das du damit die eigentlichen Problemfälle nicht gut abdeckst, also Leute die für ALG2 zu reich sind, aber zu arm um höhere Heizkosten abzudecken. |
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