Thema:
Re:Frage zur Balkonsanierung (Telemesse?) flat
Autor: Telemesse
Datum:26.07.22 13:25
Antwort auf:Frage zur Balkonsanierung (Telemesse?) von mj

>Kurze Ausgangssituation: Ich wohne zur Miete in einem 3 Parteien Mietshaus (Bj. 60er oder frühe 70er). Die Balkone hier wurden seit dem Bau nicht mehr saniert. Grundsätzlich ist das auch nicht schlimm, abgesehen davon dass sie nicht sonderlich ansehnlich waren. Nun rief mich vor ca. 2 Wochen ein Bautensanierungsunternehmer an, dass sie am nächsten Tag mit der Sanierung beginnen würden. Mein Vermieter ist nicht sonderlich gut was Kommunikation angeht. Hab Rücksprache mit seinem MA gehalten, hat alles seine Richtigkeit, soweit so gut.
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>Nun sind die Jungs gestern hier fertig geworden, haben Risse gefüllt/verputzt Balkonmauer gestrichen (das teilweise angerostete Geländer wurde nicht angerührt). Auch erst einmal i.O. für mich. Was mich jetzt aber stutzig macht: Auf den Balkonboden wurde Teerpappe verlegt und das wars für mehr hatten sie keinen Auftrag, vorher lag dort ein glatter Fussboden (keine Ahnung welches Material).
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>Ich habe also heute meinen Vermieter angerufen. Sein MA meinte "Jo, das soll und bleibt so, Sie können dann jetzt ja auf eigene Kosten einen nutzbaren Belag darauf legen". Ich habe ihm gesagt, dass der Balkon so für mich nicht nutzbar ist. Einerseits weil wohl niemand gern auf Teerpappe rumläuft und die Steinchen dann in die Wohnung trägt, andererseits ist Teerpappe laut Aussage der Bauarbeiter auch nicht dafür geeignet darauf rumzulaufen, weil dadurch Beschädigungen entstehen können.
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>Meine Frage: Ist es ok vom Vermieter die Balkonsanierung an dieser Stelle zu beenden?
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>Und bevor die schlauen Hinweise von "Stell Dich nicht so an, so ein Belag kostet ja nicht die Welt" kommen...
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>Mir geht es erst einmal nur darum das abzuklären bevor ich in die zweite Verhandlungsrunde einsteige. Mein Vermieter und ich haben seit der Unterschrift unter den Mietvertag quasi nichts miteinander zu tun, ich zahle pünktlich und fertig. Also besteht meinerseits kein Interesse großen Beef anzufangen, finde die aktuelle Situation aber doch etwas schräg.


Eine Bitumenbahn ist eine Abdichtung aber kein dauerhaft begehbarer Belag. Um den Balkon für seinen Zweck nutzbar zu machen muss zwingend ein Oberflächenbelag darüber der die Bitumenabdichtung vor mechanischer Beschädigung schützt. Nach meiner Auffassung ist der Balkon so nicht nutzbar. Es besteht also ein Mangel an der Mietsache.
Ohne Belag geht nur wenn du z.b. eine glatte WU Beton Oberfläche oder Oberflächenbeschichtungen aus z.b. Acrylharz hast. Die sind aber eben auch problemlos begehbar ohne Schaden zu nehmen.


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