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Autor: | Link | ||
Datum: | 14.07.22 09:45 | ||
Antwort auf: | Re:Die Debatte darum treibt die absurdesten Blüten von suicuique | ||
>>>>[https://www.laut.de/News/Marco-Buschmann-Co.-Politik-nimmt-Layla-in-Schutz-13-07-2022-18978] >>>> >>>>Layla-Verbot = Bücherverbrennung, ja ne is klar. >>> >>>Ähh, ja? >>> >>>Ich kenn das Lied nicht und hab auch nicht vor es mir anzuhören. >>>Aber solange es nicht strafrechtlich relevant ist (ist es das?), ist jedes Verbot von Werken abzulehnen. Ob es sich nun um Weltliteratur oder (Schund-)Lieder handelt ist komplett irrelevant. Sobald wir die (vermeintliche?) Güte des Werkes in die Bewertung eines Verbots einfließen lassen würden, hätten wir bereits verloren. >> >>Es ist doch nicht verboten. Es wird nicht verbrannt bzw. von Spotify getilgt und was weiß ich. Es soll auf Würzburger Volksfesten nicht mehr gespielt werden. > >Alles klar. >Ob jemand das Ding spielen will ist natürlich jedem (Veranstalter) selbst überlassen. >Ich bin allein von deiner verkürzten Darstellung oben ausgegangen. >Und da stand halt "Layla-Verbot" - und sowas nehme ich wörtlich!!!! :) > >gruß Verstehe ;-). Übrigens, fast noch bescheuerter als den unsäglichen historischen Vergleich finde ich, dass Falco und die Spider Murphy Gang von manchen ernsthaft mit dieser Schrottmusik in einen Topf geworfen werden ... |
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