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Autor: | Orrpus | ||
Datum: | 02.07.22 20:50 | ||
Antwort auf: | Re:In Ba-Wü schon jemand? von sidekick-x- | ||
>>Grundstücksfläche und Bodenrichtwert benötigt man, keine Wohn-/Nutzfläche. Die erforderlichen Daten sollen auch in dem Informationsschreiben stehen, die ab Mitte Mai verschickt wurden. Bis Ende Juni wollte Ba-Wü damit durch sein, keine Ahnung, ob die das geschafft haben. > >Mh, grad nen Freund gefragt der es schon gemacht hat. Der sagt, Wohnfläche wird abgefragt und wenn man es nicht ausfüllt, kommt ne Fehlermeldung… > Das ist merkwürdig. Auf der offiziellen Internetseite steht: "Nicht abgefragt werden in Baden-Württemberg die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr. Das macht die Erklärung deutlich einfacher." [https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/umsetzung-der-grundsteuer-wird-konkreter/] Hat er auch das richtige Länderformular erwischt? Wobei ich es auch der Finanzverwaltung zutraue, dass da was schief gelaufen ist.^^ Gruß Orrpus |
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