Thema:
Re:Pfui: Wörthsee flat
Autor: Adema
Datum:28.06.22 16:13
Antwort auf:Re:Pfui: Wörthsee von Deadly Engineer

>ist in Bayern oft so. Wenn ich was zu sagen hätte würde ich ein Gesetz erlassen dass min 10m Breite eines Seeufers öffentlich zugänglich gemacht werden müssen, damit man einen öffentlichen Weg rund um jeden See machen kann, natürlich ohne Ausgleich für das Grundstück.

Gibts ja, interessiert halt keine (Politiker-)Sau, (die wären ja auch teilweise selbst betroffen):

Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.

[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-141]

>Ich denke viele Schickimickis in Bayern würden sich vor Verzweiflung Instant in "ihrem" See ersäufen.

Und wir könnten sie nicht mal vorm ersaufen erretten, weil ja, leider, der Zugang zum Privatgelände verboten ist.


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