Thema:
Re:Nein /nt. flat
Autor: _bla_
Datum:13.06.22 22:05
Antwort auf:Re:Nein /nt. von Telemesse

>Erstmal sind in der GmbH auf Gewinne immer 15% Körperschaftssteuer fällig.
>Bei Ausschüttung kommen da nochmal 25% Kapitalertragssteuer und 5,5% Soli und Kirchensteuer drauf.
>Insgesamt greift das Finanzamt bei Gewinnausschüttungen also gut 50% ab.


Das kann ich jetzt rechnerisch nicht ganz nachvollziehen. Soli und Kirchensteuer fällt ja jeweils nicht auf den Kapitalertrag bzw. den Gewinn an.
Körperschaftssteuer samt dazugehörigen Soli wären also 15,825%. Die Kapitalertragssteuer samt Soli und Kirchensteuer wären 28,625%. Also bleiben rund 0,84*0,71=59,74% übrig. Also knapp unter 41% Belastung? Bei der Einkommenssteuer hab ich 42%+Soli+Kirchensteuer, was auf rund 48% hinauslaufen sollte. Anrechenbarkeit der Kirchensteuer und Kappung hab ich jetzt mal ignoriert, ändert aber auch nicht wirklich was. Bei der Einkommenssteuer kommt potentiell noch Reichensteuer hinzu. Wenn das Einkommen gering genug ist, das keine 42% fällig werden, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen nicht erreicht und dann liegt die Grenzbelastung ganz schnell bei über 50%.


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