Thema:
Re:Nein /nt. flat
Autor: Telemesse
Datum:13.06.22 15:38
Antwort auf:Re:Nein /nt. von _bla_

>>Allerdings ist meine Firma eine GmbH und ich bin geschäftsführender Gesellschafter, insofern ja auch ein Angestellter. Vielleicht macht das ja einen Unterschied im Vergleich zu einer Einzelunternehmung.
>
>Gibt es da eigentlich eine Pflicht zur Zahlung eines marktüblichen Gehalts? Oder darfst du dir auch Mindestlohn bezahlen und entsprechend mehr Gewinne aus der Firma entnehmen? Das müsste doch günstiger sein, wenn die Firma nur einen Gesellschafter hat.


Gewinnausschüttungen in Kapitalgesellschaften sind häufig teurer als Gehaltszahlungen weil:
Erstmal sind in der GmbH auf Gewinne immer 15% Körperschaftssteuer fällig.
Bei Ausschüttung kommen da nochmal 25% Kapitalertragssteuer und 5,5% Soli und Kirchensteuer drauf.
Insgesamt greift das Finanzamt bei Gewinnausschüttungen also gut 50% ab.
Je nach Steuersatz und Sozialversicherungspflichten ist es also meist günstiger sich ein höheres Gehalt auszuzahlen.


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