Thema:
Nachtrag: flat
Autor: suicuique
Datum:08.06.22 08:51
Antwort auf:Re:Grunderwerbsteuer wird auch teurer… von StefanK

Erst mal vorweg: Mir persönlich erschiene eine Lösung besser der Art: erstes selbstbewohntes Haus wird gefördert durch eine reduzierte Grunderwerbsteuer. Oder als Variante: es gibt einen festen Betrag der grundsteuerfrei ist beim Erwerb den man einmal nutzen kann.

Davon ab hab ich das mit den 45 Jahren nochmal reflektiert und musste feststellen dass in meinem Umfeld der Großteil der Hausbesitzer ihr Haus in der Tat vor der Altersgrenze gekauft haben. Mir fällt sogar nur ein Fall ein bei dem das nicht der Fall war: meine Eltern.

Das ist natürlich nur eine Anekdote, war aber Anlass nochmal darüber nachzudenken.
Zum einen halte ich die Altersgrenze nicht für so niedrig dass diese volumentechnisch kaum ins Gewicht fallen würde. Nack kurzem Googeln liegt das Lebensalter beim ersten Hauskauf in Deutschland überwiegend zwischen 30 und 50 Jahren. Eine Quelle behauptet das Durchschnittsalter beim ersten Hauskauf liege bei 39 Jahren. [https://de.statista.com/statistik/daten/studie/745445/umfrage/durchschnittliches-alter-beim-immobilienkauf-in-deutschland-nach-bundeslaendern/]
Was auch nicht so unwahrscheinlich klingt wenn man bedenkt dass Kredite so vergeben werden dass sie noch während der Berufszeit abgezahlt werden können (Gibt es dazu eine Vorschrift? Weiss jemand mehr?)

Zum anderen halte ich sie auch für sachlich begründet (wenn auch vielleicht minimal zu niedrig): Es soll ja ne Förderung fur "junge Familien" sein. Da scheint es mir unsachgemäß eine Altersgrenze von sagen wir mal 55 Jahren anzusetzen. Der Teil der Eltern die in dem Alter noch Kinder im Haushalt haben, dürfte recht überschaubar sein.

Und zuletzt zu deiner Frage warum der 60 Jährige mit der 20 Jährigen Partnerin benachteiligt wird gegenüber einem Ehepaar die beide 45 Jahre alt sind.
Wird er das tatsächlich? Nach meinem Kenntnissstand ergehen bei einem Immobilienerwerb durch ein Paar zwei separate Bescheide zur Grunderwerbssteuer.
In disem Beispiel würde die Partnerin von der günstigeren Grunderwebssteuer profitieren, der Mann jedoch nicht. Im Schnitt also ne halbe Förderung. Finde ich nicht unsachgerecht.

gruß


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