Thema:
Re:Zur Einordnung zwei Punkte flat
Autor: Lynne
Datum:01.06.22 10:04
Antwort auf:Re:Zur Einordnung zwei Punkte von Doki Nafaso

>>2) Meinungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat. Das bedeutet NICHT, dass ich deine persönliche Meinung gut finden, akzeptieren, tolerieren oder anhören muss. Das ist NICHT Meinungsfreiheit.
>
>Meinungsfreiheit heißt, dass man keine Meinung haben darf. Siehe auch "Symptomfreiheit" oder "Bleifreiheit".


Sinnfreiheit nicht vergessen!

Lynne


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