Thema:
Re:Kurze Frage zu "Nebenjob" flat
Autor: Lord Chaos
Datum:30.05.22 14:24
Antwort auf:Re:Kurze Frage zu "Nebenjob" von Zinkhal

>Solange man seine Arbeitsleistung unverändert erbringen kann (für den 1. Arbeitgeber), sind Nebenjobs grds. nicht genehmigungspflichtig. Ausnahme ist, wenn die Genehmigung ausdrücklich vereinbart wurde.

Stimmt, wobei das bisher in jedem Arbeitsvertrag, den ich in der Hand gehalten habe, auch so festgehalten wurde. Mir hat auch mal ein Personaler erklärt, Achtung Halbwissen, dass dies auch damit zusammenhängt, dass man als AG eine Sorgfaltspflicht bezüglich Ruhezeiten etc hat. Wenn beispielsweise ein MA 8h bei mir arbeitet und dann noch 5h in einem Nebenjob, wäre die gesetzliche Ruhezeit damit verletzt.

>Was meiner Meinung nach aber nicht geht, ist, wenn der Arbeitnehmer bei einem direkten Mitbewerber angefangen will. Da sollte immer die Wettbewerbsklausel greifen. Da würde ich als Arbeitgeber auch immer einen Riegel vorschieben.

Jepp, ich finde auch die Formulierung "muss ich ihm die Chance geben" eher unglücklich, das klingt danach, als ob man den AG quasi die Pistole auf die Brust setzt "Setz mich für 100% ein, ansonsten arbeite ich beim Mitbewerber die restlichen 20%" und so etwas geht immer nach hinten los.


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