Thema:
Re:Kurze Frage zu "Nebenjob" flat
Autor: Xtant
Datum:30.05.22 12:24
Antwort auf:Re:Kurze Frage zu "Nebenjob" von Zinkhal


>Solange man seine Arbeitsleistung unverändert erbringen kann (für den 1. Arbeitgeber), sind Nebenjobs grds. nicht genehmigungspflichtig. Ausnahme ist, wenn die Genehmigung ausdrücklich vereinbart wurde.

Hm, wird nicht in der Regel die ANZEIGEpflicht vereinbart? Als schriftliche Mitteilung an den AG per Formblatt, die aber in dem Sinn kein Antrag ist, weil sie eh automatisch durchgewunken wird/werden muss.

>Was meiner Meinung nach aber nicht geht, ist, wenn der Arbeitnehmer bei einem direkten Mitbewerber angefangen will. Da sollte immer die Wettbewerbsklausel greifen. Da würde ich als Arbeitgeber auch immer einen Riegel vorschieben.

Gilt afaik selbst dann, wenn der Job an sich ein ganz anderer als der Hauptjob ist.


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