Thema:
Re:Leider schlechte Nachrichten flat
Autor: 677220
Datum:30.05.22 12:06
Antwort auf:Re:Leider schlechte Nachrichten von Bomber

>>>Können auch die 15 Monate gewesen sein. Ganz ehrlich, ich habs nimmer im Kopf. >Aber, wenn ich mich Recht erinnere ist es eben so wie suicique beschrieben hat. >Alter verfällt nach 15 Monaten, neuer entsteht nicht mehr, weil Krankengeld auch >keine AG Leistung ist
>>
>>Glaube ich so nicht.
>>Wir hatten einen Mitarbeiter, der war >3 Jahre durchgängig krankgeschrieben und hat >dann gekündigt.
>>Wir mussten ihm afair 2 Jahre Urlaub ausbezahlen, was uns ganz schön geschockt >hatte.
>
>Ich hab jetzt nochmal nachgelesen. Nach 15 Monaten verfällt der Anspruch. Also bei 2 >Jahren, also gut 500 Tagen Urlaub, hat sich denn AG voll über den Tisch ziehen >lassen.


Wahrscheinlich ja, nach Gesetz. Wir haben unsere Betriebsvereinbarung absichtlich so formuliert, dass "aus persönlichen Gründen" (Krankheit ist so ein Grund) die weitere Gültigkeit des Urlaubs auch noch Ablauf von 15 Monaten beantragt werden kann. Wann der Antrag gestellt werden muss, ist nicht festgelegt.


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