Thema:
Re:Entlastung bei Heizkosten flat
Autor: Orrpus
Datum:26.05.22 16:58
Antwort auf:Re:Entlastung bei Heizkosten von Telemesse

>>>>Wird irgendwie verhindert, dass die Vermieter einfach den Mietpreis entsprechend erhöhen?
>>>
>>>Absolut gar nicht. Und genau das wird passieren im Nachgang, kaschiert mit Renovierungen und "Gründen".
>>
>>Durch eine Renovierung kann man eine Miete nicht erhöhen und auch nach Modernisierungsmaßnahmen sind die Möglichkeiten zur Mieterhöhung begrenzt.
>>Und einfach so die Miete erhöhen geht auch nicht ohne weiteres, es gibt Grenzen (ortsübliche Vergleichsmiete, Kappungsgrenze).
>>
>>Gruß
>>Orrpus
>
>Es geht ja hier nicht um einen Fassadenstrich sondern um energetische Modernisierungen


Es ging darum, dass Vermieter "den Mietpreis einfach entsprechend erhöhen"; Rafael schrieb von "Renovierungen". Und das geht eben nicht so einfach. Eine energetische Modernisierung muss man erstmal durchführen können, Du kennst die Lage am Markt doch (steigende Preise, fehlendes Material, fehlende Fachkräfte). Es ist ja gar nicht möglich, dass auf einmal alle Vermieter ihre Objekte energetische sanieren - zumal auch nicht jede Maßnahme bei jedem Objekt möglich ist. Hier in Hamburg kann man zum Beispiel an rund 43 % der Gebäude keine Außendämmung anbringen.

>Bei der energetischen Modernisierung und da kann man die Miete sehr wohl (unabhängig von den von dir genannten Faktoren) erhöhen. Aktuell kannst du 8% der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete aufschlagen. (Früher waren das sogar 11%).
Und es gibt noch die Kappungsgrenzen von 2 bzw. 3 Euro pro m² in sechs Jahren.

>Z.b. 100.000 Euro energetische Modernisierungskosten (Heizung + Dämmung) bei einem Wohnblock mit 10 gleichgroßen Wohnungen gestattet eine Erhöhung der Jahresmiete pro Wohnung um 800 Euro also etwa 67 Euro im Monat.

Bei der Heizung wird man in den meisten Fällen einen ziemlich hohen Anteil an Erhaltungskosten abziehen müssen (seit BGH VIII ZR 81/19), bei der Dämmung ggf. auch, je nach Zustand der Fassade. Dann müssen die Maßnahmen formgerecht mindestens drei Monate vor Beginn angekündigt werden, die Arbeiten durchgeführt und die Mieterhöhung mit dreimonatiger Frist angekündigt werden. Das ist nichts, was man als Vermieter den Mietern mal einfach so aufs Auge drücken kann. Es ist zeitlich nicht möglich, mit solchen Maßnahmen zum 1.1.2023 die Miete anzuheben, wenn man nicht schon längst mit dem Prozedere begonnen hat.

Gruß
Orrpus


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