Thema:
Re:Berliner Firmen zu Klimaanlagen angeschrieben... flat
Autor: Phil Gates
Datum:25.05.22 10:33
Antwort auf:Re:Berliner Firmen zu Klimaanlagen angeschrieben... von MattR

>>>>Ich habe eine Dachgeschosswohnung in Berlin, entsprechend sind die Sommer anstrengend.
>>>>
>>>>Nachdem ich im Einzugsjahr im Sommer zu Freunden geflüchtet bin habe ich seit letztem Jahr vernünftige Rollläden, das ist besser aber immer noch verdammt warm.
>>>>
>>>>Entsprechend möchte ich eine Split-Klimaanlage, für durchgehend angenehme Temperatur und für den Luftfilter.
>>>>
>>>>Ich habe etliche Berliner Fachfirmen angeschrieben und angerufen, aber es ist überall das gleiche: Wir haben keine Kapazitäten frei. -_-
>>>>
>>>>Liebes Forum, wie kauft man in 2022/23 eine Klimaanlage?
>>>
>>>Mit genügend Vorlauf ich habe mit meinem Handwerker einen Termin 8 Monate im voraus vereinbart aber selbst mit diesem Vorlauf waren schon einige ausgebucht bzw. haben keine Neukunden mehr angenommen.
>>>
>>>Hast Du denn schon das ganze Verwaltungsspielchen durch von wegen Gemeinschaftseigentum, äußerer Eindruck des Gebäudes eventuelle Geräuschentwicklung ... Das kann sehr tricky sein?
>>
>>Stimmt. Das muss auch noch durch die WEG.
>
>Ich habe mir seinerzeit mal die ganzen Urteile, WEG-Novelle etc. angesehen ich würde mir das je nach lokaler Gegebenheit überlegen ob man das Fass wirklich aufmachen will.
>
>Wenn Du jetzt etwa an der Außenwand gut sichtbar das Außengerät aufhängen must bleibt einem wohl nichts anders übrig, wenn das Ding aber im Dachgeschoss auf einem Balkon steht und nicht einsehbar ist und auch kein Nachbar in der WEG das Gerät hört bzw. das im Hintergrundrauschen untergeht ...



Die Dinger sind schon laut, wenn sie auf volle Pulle arbeiten bei 38 Grad (haben in Spanien das ganze Haus klimatisiert), der Nachbar unmittelbar darunter wird sich garantiert beschweren. Und selbst wenn man es nicht von außen sieht, es wird ein Loch in die Mauer gemacht und das ist nicht erlaubt. Falls da Feuchtigkeit o.ä. eintritt, wird es saumäßig teuer und das zahlt dann mangels Genehmigung der WEG keine Versicherung.


< antworten >